Förderanträge


Förderanträge können formlos gestellt werden.

Der Antrag muss die genaue Bezeichnung des geplanten Projekts, eine inhaltliche Projektbeschreibung sowie eine aktuelle Finanzierungsübersicht enthalten.

Bitte weisen Sie bei der Angabe von anfallenden Kosten auch explizit aus, ob es sich dabei um Eigenleistungen oder Fremdleistungen handelt. Bitte geben Sie auch an, ob und in welcher Höhe noch weitere Fördermittel bei anderen Förderkörperschaften beantragt worden sind.

Bitte fügen Sie zum Nachweis der Gemeinnützigkeit des Antragstellers den aktuellen Freistellungsbescheid bei.


Über die eingehenden Förderanträge wird zweimal jährlich im Rahmen einer Vorstands- und Kuratoriumssitzung beraten.

Die nächste Sitzung findet im Mai 2024 statt.


Bitte senden Sie Ihren Förderantrag hierfür spätestens bis zum 7. April 2024 an die

Kulturstiftung Essen
c/o RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB
WPG/StBG
Huyssenallee 44
45128 Essen

info(at)kulturstiftung-essen.de


Später eingehende Anträge können erst in der nachfolgenden Sitzung (voraussichtlich im Herbst 2024) berücksichtigt werden.